
einfach erklärt
Unterschied zwischen Schießleiter & Schießstandaufsicht
Im Sprachgebrauch werden Begriffe wie Schießleiter, Standaufsicht oder verantwortliche Aufsichtsperson häufig vermischt. Doch im rechtlichen Kontext gibt es klare Unterschiede, die für Jäger, Sportschützen und Schießstandbetreiber relevant sind. Diese Seite erklärt, worin sich Schießleiter und Schießstandaufsicht unterscheiden – und wann welche Qualifikation erforderlich ist.
Was ist eine Schießstandaufsicht?
Die Schießstandaufsicht, oft auch Standaufsicht genannt, ist eine gesetzlich definierte Rolle. Sie ist nach §27 WaffG sowie §10 und §11 AWaffV verpflichtend auf jedem genehmigten Schießstand.
Aufgaben der Schießstandaufsicht:
- Überwachung des gesamten Schießbetriebs
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Eingreifen bei Regelverstößen oder gefährlichem Verhalten
- Dokumentation von Vorfällen
- Ansprechpartner für Schützen und Behörden
WICHTIG: Eine Person, die als Schießstandaufsicht tätig ist, darf während dieser Zeit nicht selbst am Schießen teilnehmen.
Was ist ein Schießleiter?
Der Begriff Schießleiter stammt nicht aus dem Waffengesetz, sondern ist vor allem im Vereinswesen, bei Wettkämpfen oder bei Schießsportverbänden wie dem DSB oder BDMP verbreitet. Der Schießleiter übernimmt dort häufig die organisatorische Leitung eines Schießens – etwa bei Meisterschaften, Übungen oder Veranstaltungen.
Aufgaben eines Schießleiters (je nach Kontext):
- Planung und Organisation von Schießveranstaltungen
- Einweisung der Teilnehmer
- Einhaltung der sportlichen Regularien (z. B. Disziplinen, Zeiten, Abläufe)
- Zusammenarbeit mit der Standaufsicht
- Kommunikation mit dem Veranstalter oder der Aufsichtsbehörde
Ein Schießleiter kann zusätzlich auch als Standaufsicht tätig sein, wenn er die entsprechende Qualifikation besitzt. Umgekehrt ist aber nicht jede Standaufsicht automatisch ein Schießleiter.
Welche Ausbildung ist erforderlich?
Für die Schießstandaufsicht ist ein offiziell anerkannter Nachweis erforderlich – zum Beispiel über den Standaufsicht Lehrgang Online. Dieser schließt mit einer Prüfung und einem Zertifikat ab, das den Anforderungen nach WaffG und AWaffV entspricht.
Für Schießleiter-Tätigkeiten kann je nach Verband eine interne Schulung ausreichen. Es ist jedoch empfehlenswert, zusätzlich eine anerkannte Standaufsicht-Zertifizierung zu erwerben – vor allem, wenn man eigenständig Aufsicht führen möchte.
Wann brauche ich was?
☑️ Du willst regelmäßig auf dem Schießstand Aufsicht führen? → Standaufsicht-Zertifikat notwendig
☑️ Du organisierst Vereinsveranstaltungen oder Wettbewerbe? → Schießleiter-Funktion ausreichend
☑️ Du möchtest bei Jagdschießstätten oder als Ausbilder tätig sein? → Standaufsicht dringend empfohlen
☑️ Du möchtest auf der sicheren Seite sein, auch rechtlich? → Immer Standaufsicht-Zertifikat